Aktuelles

Neue Satzung

Nachdem die außerordentliche Mitgliederversammlung die Neufassung der Vereinssatzung bereits am 1. März 2013 verabschiedet hatte, wurde sie nun am 24. Mai 2013 ohne Beanstandungen in das Vereinsregister des Amtsgerichts Oldenburg eingetragen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist die Teilnahme am Beitragseinzug im Lastschriftverfahren.
  • Der freiwillige Austritt aus dem Verein ist nur unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum 1. März oder 1. Oktober zulässig.
  • Mitglieder können vom Vorstand von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn sie mit der Zahlung der Beiträge im Rückstand sind.
  • Abschaffung des Ehrenrates.
  • Die Vorstandsmitglieder werden in zwei Wahlgruppen um ein Jahr versetzt gewählt.
  • Einladungen zu ordentlichen Mitgliederversammlungen erfolgen per Anzeige in der NWZ und durch Bekanntmachung auf der Vereinswebsite.
  • Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können von der Mitgliederversammlung unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder mit einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
  • Bei den ersten Wahlen nach Inkrafttreten der neuen Satzung werden die Vorstandsmitglieder beider Wahlgruppen gewählt; die Vorstandsmitglieder der Wahlgruppe A für 2 Jahre und die der Wahlgruppe B für 3 Jahre.

Hier können Sie die neue Satzung einsehen.