Aktuelles

Hinweise zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung

Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung am 02. Juli 2021 um 19:30 Uhr im Vereinsheim ist nur mit einem negativen Corona-Test möglich.

Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein und ein Testnachweis muss vorgelegt werden.

Für vollständig geimpfte oder genesene Personen besteht keine Testpflicht, wenn ein Impf- oder Genesennachweis vorgelegt wird.

Durch die Testpflicht entfällt das Abstandsgebot und die Maskenpflicht.

Kurzentschlossene können im Vereinsheim einen Selbsttest machen.