Aktuelles
Hinweise zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung
Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung am 02. Juli 2021 um 19:30 Uhr im Vereinsheim ist nur mit einem negativen Corona-Test möglich.
Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein und ein Testnachweis muss vorgelegt werden.
Für vollständig geimpfte oder genesene Personen besteht keine Testpflicht, wenn ein Impf- oder Genesennachweis vorgelegt wird.
Durch die Testpflicht entfällt das Abstandsgebot und die Maskenpflicht.
Kurzentschlossene können im Vereinsheim einen Selbsttest machen.
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- Erstellt am Sonntag, 27. Juni 2021, 16:50 Uhr
- Geschrieben von Christian Müller